Um karitativen Veranstaltungen spannende, spielerische Momente zu verleihen, wird gerne eine Tombola durchgeführt (pl. Tombolas). Einem alten Brauch folgend, in dem nummerierte, gerollte Loszettel in einer Trommel durcheinander wirbelten (ital. tombolare), sammelt der Veranstalter dazu im Vorfeld Sachspenden ein (Geschenkartikel, Deko- oder Gebrauchsgegenstände), die dann von den Teilnehmern zu geringer Gebühr erworben werden und dann per Zufall herausgezogen, d.h. verlost werden. Der so gewonnene Gesamterlös kommt dann als Sammelspende der jeweiligen ‚guten Sache‘ zugute.
Obwohl öffentliche Tombolas nicht mit Lotterien oder Gewinnspielen zu verwechseln sind, sind sie genehmigungspflichtig. Weil sie unter unter das Länderrecht fallen, besteht hierzu keine einheitliche Regelung. Die Genehmigung wird kommunal unterschiedlich gehandhabt.