Im Volksmund ist die Bescheinigung auch unter der Bezeichnung “Spendenquittung” bekannt. Wer als ausstellender Verein oder Unternehmen Probleme vermeiden möchte, sollte den Beleg „Zuwendungsbestätigung“, „Bestätigung über Sachzuwendungen“ oder „Bestätigung über Geldzuwendungen“ nennen. Nur dann wird sie vom Finanzamt auch anerkannt.