Für Spenden bis einschließlich 200 EUR reicht ein vereinfachter Spendennachweis zur Geltendmachung bei der Steuererklärung aus. Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszugs, einer gesonderte Bestätigung der Bank oder eines PC-Ausdrucks beim Online-Banking. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.
Spendenscheck Wikipedia
Vermögensstock
Der ‚Fund‘ oder das ‚Stiftungsvermögen‘, das dauerhaft zu erhalten ist, trägt auch die Bezeichnung Vermögensstock. Mit weiter eingehenden Spenden und Zustiftungen wird dieser Grundstock ‚gepflegt‘.
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