Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Eine Auflistung weiterer unterstützungsberechtigter Personen siehe §§ 53 AO.
Für diesen Zweck sind Spenden im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar.