Steuerbegünstigte Körperschaften können im wesentlichen sein: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), eingetragene und nicht eingetragene Vereine rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. kommunale Kindergärten). Die Körperschaften müssen gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke oder kirchliche Zwecke verfolgen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Nur solche Körperschaften, die auf…
Steuerliches
Steuerersparnis
Spenden, die an steuerbegünstigte Körperschaften gehen, mindern grundsätzlich als Sonderausgabe den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Voraussetzung ist eine offizielle Spendenbescheinigung.
Stiftung
Eine Stiftung (engl. fund) verpflichtet sich auf einen von einer Stifterpersönlichkeit oder einem Stiftergremium vereinbarten Zweck. Dieser kann in der Pflege eines Vermächtnisses bestehen oder – so in den meisten Fällen – in der Pflege eines Vermögens, das gemeinnützigen Zwecken dienen soll. Anders als allgemein angenommen, erfüllt allerdings nicht jede Stiftungsform die Bedingung der Gemeinnützigkeit….