Amtlich wird die Spendenbescheinigung „Zuwendungsbestätigung“ genannt.
Steuerliches
Spendenquittung
Im Volksmund ist die Bescheinigung auch unter der Bezeichnung “Spendenquittung” bekannt. Wer als ausstellender Verein oder Unternehmen Probleme vermeiden möchte, sollte den Beleg „Zuwendungsbestätigung“, „Bestätigung über Sachzuwendungen“ oder „Bestätigung über Geldzuwendungen“ nennen. Nur dann wird sie vom Finanzamt auch anerkannt.
Sponsor / Sponsoring
Sponsoring meint die Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Stiftungen durch Unternehmen. Im Unterschied zu einem Gönner oder Mäzen, der im Hintergrund und ungenannt bleiben will, erwartet hierbei das Unternehmen als Gegenleistung, von der begünstigten Organisation genannt und beworben zu werden. Soweit beim Spendenempfänger Gemeinnützigkeit vorliegt, ist Sponsoring steuerlich begünstigt.