Für Sachspenden wird wie für Geldspenden eine Zuwendungsbestätigung benötigt, um die Spende steuerlich geltend zu machen. Diese muss nicht nur genaue Angaben enthalten, welcher Gegenstand gespendet wurde, sondern auch weitere Daten wie Alter, Zustand und historischer Kaufpreis.
Steuerliches
Schenkungssteuer
Für empfangene Spenden fallen keine Steuern an.
Spendenbescheinigung
Amtlich wird die Spendenbescheinigung „Zuwendungsbestätigung“ genannt.
Spendenquittung
Im Volksmund ist die Bescheinigung auch unter der Bezeichnung “Spendenquittung” bekannt. Wer als ausstellender Verein oder Unternehmen Probleme vermeiden möchte, sollte den Beleg „Zuwendungsbestätigung“, „Bestätigung über Sachzuwendungen“ oder „Bestätigung über Geldzuwendungen“ nennen. Nur dann wird sie vom Finanzamt auch anerkannt.
Sponsor / Sponsoring
Sponsoring meint die Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Stiftungen durch Unternehmen. Im Unterschied zu einem Gönner oder Mäzen, der im Hintergrund und ungenannt bleiben will, erwartet hierbei das Unternehmen als Gegenleistung, von der begünstigten Organisation genannt und beworben zu werden. Soweit beim Spendenempfänger Gemeinnützigkeit vorliegt, ist Sponsoring steuerlich begünstigt.
Steuerbegünstigte Körperschaften
Steuerbegünstigte Körperschaften können im wesentlichen sein: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), eingetragene und nicht eingetragene Vereine rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. kommunale Kindergärten). Die Körperschaften müssen gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke oder kirchliche Zwecke verfolgen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Nur solche Körperschaften, die auf…
Steuerersparnis
Spenden, die an steuerbegünstigte Körperschaften gehen, mindern grundsätzlich als Sonderausgabe den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Voraussetzung ist eine offizielle Spendenbescheinigung.
Stiftung
Eine Stiftung (engl. fund) verpflichtet sich auf einen von einer Stifterpersönlichkeit oder einem Stiftergremium vereinbarten Zweck. Dieser kann in der Pflege eines Vermächtnisses bestehen oder – so in den meisten Fällen – in der Pflege eines Vermögens, das gemeinnützigen Zwecken dienen soll. Anders als allgemein angenommen, erfüllt allerdings nicht jede Stiftungsform die Bedingung der Gemeinnützigkeit….