Sponsoring meint die Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Stiftungen durch Unternehmen. Im Unterschied zu einem Gönner oder Mäzen, der im Hintergrund und ungenannt bleiben will, erwartet hierbei das Unternehmen als Gegenleistung, von der begünstigten Organisation genannt und beworben zu werden. Soweit beim Spendenempfänger Gemeinnützigkeit vorliegt, ist Sponsoring steuerlich begünstigt.
Steuerliches
Steuerbegünstigte Körperschaften
Steuerbegünstigte Körperschaften können im wesentlichen sein: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), eingetragene und nicht eingetragene Vereine rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. kommunale Kindergärten). Die Körperschaften müssen gemeinnützige Zwecke, mildtätige Zwecke oder kirchliche Zwecke verfolgen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Nur solche Körperschaften, die auf…
Steuerersparnis
Spenden, die an steuerbegünstigte Körperschaften gehen, mindern grundsätzlich als Sonderausgabe den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Voraussetzung ist eine offizielle Spendenbescheinigung.
Stiftung
Eine Stiftung (engl. fund) verpflichtet sich auf einen von einer Stifterpersönlichkeit oder einem Stiftergremium vereinbarten Zweck. Dieser kann in der Pflege eines Vermächtnisses bestehen oder – so in den meisten Fällen – in der Pflege eines Vermögens, das gemeinnützigen Zwecken dienen soll. Anders als allgemein angenommen, erfüllt allerdings nicht jede Stiftungsform die Bedingung der Gemeinnützigkeit….
vereinfachter Spendennachweis
Für Spenden bis einschließlich 200 EUR reicht ein vereinfachter Spendennachweis zur Geltendmachung bei der Steuererklärung aus. Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszugs, einer gesonderte Bestätigung der Bank oder eines PC-Ausdrucks beim Online-Banking. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.
Zuwendungsbestätigung
Eine Zuwendungsbestätigung oder auch Spendenbescheinigung ist ein Nachweis über eine Spende, die freiwillig unentgeltlich an eine Organisation gestiftet wurde. Ab einem Betrag von 200,00 EUR ist eine Zuwendungsbestätigung/Spendenbescheinigung notwendig, um eine Spende als Sonderausgabe in der Steuererklärung deklarieren zu können. Ansonsten reicht ein vereinfachter Spendennachweis aus. Für sämtliche Zuwendungsbestätigungen gibt es ein offiziell vorgeschriebenes und…