Bestätigung und Anrechtsschein zum Bezug einer Gegenleistung, z.B. einer Geldleistung in Form eines ‚Schecks‘ (-> Spendenscheck). Gebräuchlich auch für Bücherschecks, Restaurantschecks etc.. Historisch – vor der Etablierung von Banken – sind Schecks und Gutscheine entstanden aus der gegenseitigen Unterzeichnung von ‚Wechseln‘, d.h. des Eingehens von Zahlungsverpflichtungen auf persönlicher Ebene (Kreditvergabe und Rückzahlungsmodus).
Synonyme: Coupon.