Die Inhalte auf einen Blick [Ausblenden]
- Wie man dem König ‚Schach’ bietet
- Mit amtlichem Prüfsiegel: Der 6 Punkte-Check!
- Erledigt! Gecancelt! Ab-gekanzelt!
- Was die ‚Krone’ tut: Sie steht ‚ein’!
- Zwischen Geld und Gelt: Der ‚Scheck-Nukleus’!
- Freiheit durch Ersatzgeld?
- Flüssig Bleiben! Was einen starken Staat ausmacht
- Stiiillgestandeeen! Uuund Abmarsch!
- Nach 500: Rom und die Folgen
- Um 1200: Zahlen, das heißt ‚blechen’!
- Nach 1600: Kolumbus und die Folgen
- Zettelwirtschaft und kein Gesetz
- Geld wird zur ‚baren’ Notwendigkeit
- Nach 1850: Große Reformen und große Banken
- Aus der Not geboren: Die Welt der tausend ‚Kassen’
- Der entscheidende Sprung zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Die Scheckgesetze von 1908 und 1933
- Endlich: Der Eingang ins Völkerrecht!
- Gekommen, um zu bleiben: Der Scheck-Nukleus
- Auch im 21. Jahrhundert: Scheck bleibt Scheck!
- Alles Krypto oder was?
- Uncle Sam hat’s gecheckt!
- Literaturhinweise
- Anmerkungen
Wie man dem König ‚Schach’ bietet
Trau’ Dich! Fordere den König heraus! Biete dem Schah (altpers. = König) Schach! Diese Ansage hatte einmal handfeste Bedeutung. Vor allem in den einstigen mesopotamischen Großreichen (Akkad, Uruk, Assur, Sumer, Babylon). Deren wertvollster Schatz lagerte jeweils im größten Gebäude der Stadt, der ‚Kammer’, d.h. dem Kornspeicher. Die Nahrungsgrundlage beruhte auf dieser ‚Getreide-Depositenbank’. Getreidebasiert waren Bankfunktionen zu dieser Zeit vollumfänglich gegeben. Wer immer ein ‚Depositum’, d.h. eine ‚Korn-Einlage’ ins Natural-Depot eingebracht hatte, für den wurde ein ‚Namens-Konto’ eingerichtet. Als Einleger hatte er Verfügungsrechte. So auch das Recht, gelegentlich Anteile aus dem gemeinsamen Staatsschatz auf andere zu übertragen oder sie persönlich ‚herauszufordern’. Letztlich also vom König als dessen symbolischen Träger! Die ‚Karte’, die dazu zu ziehen war, bestand darin, eine ‚Bank-Note für einen Fall’ zu zeichnen. Anders gesagt, einen ‚Scheck’ einzureichen (früher auch im Deutschen: check oder cheque, engl. auch drawn-note). Was soviel hieß wie: eine ‚bankgestützte Zahlungsanweisung’ auszusprechen. Eine gesetzlich legitimierte ‚Einmal-Zahlung’. Schecks haben eine lange Vorgeschichte!
Gedient hat die Zahlung dann meist weniger dem Eigengebrauch als der Überschreibung von ‚Gaben’ oder ‚Spenden’ an Dritte. Entweder ‚virtuell’ – durch Verbuchung einer ‚Gutschrift’, oder (seltener) ‚analog’, durch Zuweisung einer gewissen Menge ‚Korn’. Staunenswert ist zumindest die Tatsache, wie leicht es zu Zeiten des ‚Babylonian Banking’ gefallen ist, per Scheck beliebige Zahl-Beträge zu transferieren! Wobei die tönernen Urzeit-Schecks entweder zur Barauszahlung ausgestellt sein konnten oder zur Umschreibung eines Guthabens, zur Verrechnung also (Vgl. S. 24 ff.). Und gerne auch als Scheck in seiner doppelten Funktion: als Spendenscheck im Sinne einer Zuwendung für den guten Zweck. Demnach decken die urtümlichen ‚Babylon-Schecks’ alle nötigen Grundfunktionen ab. Der König – sein Wort ist in diesem Fall das Scheckgesetz – steht jeweils dahinter. So fest, wie es auf Hammurabis berühmter Gesetzessäule geschrieben steht. Kurz: Schecks erhalten das Spendenwesen aufrecht und leisten, was für jeden soliden Zahlungsverkehr vonnöten ist! Ob für damals oder für heute!
Mit amtlichem Prüfsiegel: Der 6 Punkte-Check!
Freilich galt es, die Zahlungen auch gut ‚in Schach’ zu halten. Deswegen stand ‚implizit’, seinem ‚Kern’ nach, von Anbeginn ein gültiges Scheckgesetz unausgesprochen immer schon in Kraft. Gegeben war dies, insoweit jeder ‚Laufscheck’ feste Kontrollstationen zu durchlaufen hatte. Jede Station gab ihre Prüf-Marke oder Stempel mit auf den Weg. Die keilbeschrifteten Ton-Tablets erhielten jeweils eine markante ‚Einritzung’! Derart beglaubigt – in TÜV-geprüfter Qualität – war die Zahlung nun beinahe auch schon abgewickelt. Behördlich ‚registriert’ und ‚gestempelt’. Die Authentizität der beteiligten Personen war hiermit hinreichend bezeugt. Die Zahlung konnte somit als ‚vollzogen’ verbucht werden. Immer vorausgesetzt freilich, dass der Scheck zuvor auch sein ‚Pflichtenheft’ erfüllt hatte. Einige Minimal-Bedingungen, die einen Scheck erst zu einem Scheck machen! Sechs Grundfunktionen sind es bewährtermaßen, die einander logisch bedingen.
Dieser Sechs-Punkte-Check (Stand: 3. bis 1. Jahrtausend v. Chr.!) – beinhaltete: Der Zahlschein ist erstens als Zahl-Vertrag erkennbar. Gekennzeichnet als rechtsverbindliche Scheck-Urkunde. Er enthält zweitens eine unbedingte Zahlungsanweisung. Er ist drittens mit Ortsangabe und Datum versehen.1 Fehlen darf viertens natürlich auch nicht Unterschrift oder Signum des Ausstellers. Ebenso wenig wie fünftens die Auszahl-Menge bzw. der Zahl-Betrag. Und natürlich sechstens nicht Auszahlungs-Ort und Name des bezogenen Instituts bzw. Bank- resp. Korn-Depots. Nur über einen Bank-Schalter waren diese Kriterien verifizierbar. Und nur ‚bei Sicht’ war ein Scheck auszahlbar. Schließlich musste ihm ‚Deckung’ bescheinigt sein. Unverbrüchlich hatte er jeweils eine Schreib-Kanzel, Amts-Kanzlei oder Registratur zu durchlaufen. Auch war er nur innerhalb einer definierten ‚Laufzeit’ bzw. ‚Vorlegungsfrist’ einlösbar.
Die ‚Einmaligkeit’ und ‚Unwiederholbarkeit’ einer jeden Zahlung war damit im besten Sinn ‚gemarkt’. Erst hernach konnte es heißen: ‚Ist ‚geritzt!’. Und somit ‚safe’. Alles OK? Ja, alles OK! Denn auf seine Sicherheits-Merkmale hin ist so ein gewöhnlicher ‚Babylon-Scheck’ dann in seinem Lauf gründlich gegen-gecheckt worden. Und durfte somit ab-gehakt werden!
Erledigt! Gecancelt! Ab-gekanzelt!
Nebenbei gesagt: Dem Wortsinn nach besteht die Sache von Kanzler_innen darin, Sachen erledigt zu kriegen! Amtssprachlich: Erst versehen mit dem Kanzel-Vermerk ‚Erledigt!’, darf eine Angelegenheit behördlich ab-gelegt werden. Nun erst gilt sie als aus-gestrichen, ausge-x-t, ‚ge-cancelt’. Ab-gekanzelt. Ab-gebucht. Von der Agenda gelöscht. Futter für die Akten. Nachschub fürs Archiv. Das kann dann weg! Hauptsache, der Scheck ist aus-gezahlt! Nicht anders erklärt sich der ‚Scherbensalat’ auf den die Archäologie immer wieder stößt. Gar nicht so selten übrigens, denn die Scherbenhaufen haben sich gut erhalten, waren sie doch geeignet als Baugrund. Bei den erlesenen Fundstücken handelt es sich letztlich um ‚Bauschutt’. Um versunkenen Akten-Müll. Aber so eben schauen die ‚Fahr-Scheine’ des Zahlungs-Verkehrs – nach fünf Jahrtausenden –aus! Nachdem sie gut gelaufen und danach ‚entwertet’ worden sind.
Was die ‚Krone’ tut: Sie steht ‚ein’!
Ein SixPack an MINDEST-KRITERIEN – das Scheckgesetz wird sie einst einmal festschreiben –, ist schon damals unverzichtbar gewesen. Es hat für die nötige Sicherheit gesorgt beim Ziehen von ‚Anteilen aus dem Staats-Register’. Anders gesagt: Die Basis zu geregeltem Auslösen staatlich abgesicherter ‚Zahlungen’ war von Anfang an gegeben. Zudem wachten über allem der ‚König’ und seine ‚Dame’. Sie standen symbolisch ein für die ‚ordnungsgemäße Ziehung der Schecks’. Gut geschützt zwischen ‚Türmen’, übernahm das Königspaar die Schirmherrschaft: die Garantie dafür, dass die ‚Spielregeln’ des Scheck-Schachs auch wirklich eingehalten wurden..
Das Spiel der Bauern mit ihren Ein- und Auszahlungen garantierte die ‚Krone’ durch die Kontrolle der zentralen Schatzhäuser. Sie trug somit die letzte Verantwortung für die allgemeine Zahlungs-Verkehrs-Ordnung. Die Krone musste also nicht auch noch persönlich die Tür zur Schatzkammer (engl. exchequer) hüten. Stattdessen fiel diese Aufgabe ihren diversen Kammerherren und Staatssekretären zu. Den Inspektoren, Siegelbewahrern oder Schatzkanzlern. Den ‚Läufern’ und ‚Springern’ im Zahl- und Zahlungsspiel. In manchen Ländern haben sich sogar die Amtsbezeichnungen durchgehalten. Wie in Großbritannien. Die diensthabenden Finanzminister_innen heißen nach wie vor chancellors of the exchequer!
Es zeigt sich, wie denkbar eng das Bedeutungsfeld dieser Worte – vom Schah bis zum ‚in Schach halten’ – verflochten ist. Und es erklärt sich, wieso sich der sprachliche Zusammenhang auch nie ganz aufgelöst hat! Von der ernsten Zahlungsforderung an den Staatsschatz (exchequer) – dem offering Chess –, bis zum spielerischen playing Chess. Vom Schach bieten (frz. donner un chèque) bis zum in Schach halten. Denn immer wieder lohnt der Check. Halten die laufenden Checks, Cheques oder Schecks auch, was sie versprechen? Laufen die Scheckzahlungen – englisch auch walks genannt – denn gut? Sind sie gedeckt? Ge-checkt?
Zwischen Geld und Gelt: Der ‚Scheck-Nukleus’!
In diesen historisch früh gefundenen Mindestbedingungen drückt sich offenbar ein unverlierbarer ‚harter Kern’ aus: Der ‚Nukleus’ aller bargeldlosen ‚ZAHLUNG’! Mit diesem klassischen 6er-Set scheint uneinholbar das ‚Best Practice’-Modul gefunden zu sein. Die Vorlage, die sich als unendlich kopierfähig erweist. Und sogar als unverwüstlich durch alle Zeiten hindurch! Ein Grundbaustein ist geschaffen, der sich nicht mehr weiter optimieren lässt! Sowenig wie sich die Handlichkeit eines Hammers, eines Spatens oder einer Axt noch verbessern lässt – oder das bargeldlose Zahl-Modell ‚Scheck’. Der Scheck ist ein Star-Modell! Er hat bleibende Maßstäbe gesetzt!
Wobei nicht zu vergessen ist: Der Vorgang der Zahlung fällt seinem Ursprung nach zuallererst in die ‚soziologische’ Kategorie Gelt. Zahlung, verstanden als ‚Einlösung gegenseitiger Verpflichtungen’. Und somit in den Bereich, dem ‚währende’, beständige Geltung zukommt. Und der infolgedessen im verkürzten ‚ökonomischen’ Sinn auch nicht als schnelles Geld angesprochen werden dürfte! Festzuhalten bleibt: Das Moment der Zahlung entspringt essenziell einem Grundrecht. Der in Artikel 2 GG grundgesetzlich geschützten „freien Entfaltung der Persönlichkeit“. Aktive „Vertrags-“ und „allgemeine Handlungsfreiheit“ ergeben sich daraus. Die „Geschäftsfähigkeit“, um einen Scheck auszustellen. Sie gehört der Sphäre des ‚Rechts’ an! Erst nachgeordnet fallen Zahlungen in den Bereich der ‚Ökonomie’. Letztlich kann Zahlung grundsätzlich alle nur erdenklichen Formen annehmen!
Freiheit durch Ersatzgeld?
Außer am Versprechen ewigen ökonomischen Wachstums, lässt sich die Elle auch anders anlegen. Am Entstehen von ‚Freiheit’ beispielsweise. Denn Handlungsfreiheit im besten Fall kann die allgemeine Folge sein, wenn Zahlungsverkehr auf rege Teilnahme trifft. Wenn Schecks fröhlich von Hand zu Hand zirkulieren. Dann könnte sich zeigen, dass die bargeldlose Zahlung per Scheck dem plumpen Hantieren mit Geldmengen immer schon überlegen war. Luftige Lauf-Schecks und läppische Zahl-Marken sind daher durchaus nicht bloß als simples ‚Ersatz’-Geld anzusehen. Umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Denn die Leistungsfähigkeit eines Zahlungsmittels lässt sich auch am Maß der ‚Freiheit’ messen, insoweit sie durch regen Zahlungsverkehr ‚ermöglicht’ wird! Im Vergleich dazu entpuppt sich umgekehrt das vermeintlich wertbeständige Geld als der schlechte ‚Ersatz’! Es wirkt wie der behäbige Notbehelf gegenüber dem flotten Schecktransfer! Denn schon die vermeintlich wertlosen Babylon-Schecks haben über lange Jahrhunderte hin hinreichend gezeigt, welches Potenzial in ihnen steckt!
Flüssig Bleiben! Was einen starken Staat ausmacht
Auch die jüngsten Studien James C. Scotts tragen zu diesem Befund bei. Scott ist ja in der „Tiefengeschichte der frühen Staaten“2 zuhause wie kaum ein anderer. Und auch er weiß um den archaischen, unhintergehbaren Zusammenhang, wie er sich um den Begriff der ‚Zahlung’ herum auftut. Denn ‚Finanzpower’ allein macht noch keinen ‚starken Staat’ aus. Auch nicht militärische ‚Schlagkraft’. Und noch weniger die einschlägig bekannten ‚Muskelspiele’, die manche seiner Lenker so häufig an den Tag legen. Viel eher sind es die dynamischen ‚Flussqualitäten’, in denen sich die schönsten Seiten einer Staatsangehörigkeit offenbaren. So stark und so majestätisch jedenfalls wie ein breiter Strom dahinrauscht, verdient kaum ein Staat genannt zu werden. Es sei denn, er zeigt sich als kräftig genug, auch den fröhlichen Austausch zu fördern. Seinen freiheitlichen Ausdruck findet er schließlich im ‚Payment Flow’ (Ein volkswirtschaftlicher Fachbegriff, der nicht zu verwechseln ist mit dem betriebswirtschaftlichen ‚Cash Flow’).Die jeweilige Stärke des ‚Zahlungsstroms’ bedeutet in wirtschaftlicher Hinsicht einen Schlüsselindikator. Insoweit er den Grad der ‚sozialen Vernetztheit’ anzeigt, kündet er von der Kooperationsbereitschaft’, die in einer Gesellschaft lebt – oder eben nicht. Der Zahlungsstrom zeigt volkswirtschaftliche ‘Resilienz’ an: Sowohl die Elastizität aber auch die Widerstandskraft, die ‚Staat und Wirtschaft’ im besten Fall gemeinsam aufbauen können.
Im Bild gesprochen: Ganz wie ein Schilfrohr Biegsamkeit beweist und dennoch den heftigsten Stürmen standhält, so kann auch ein ‚Staatsschiff’ sturmfest werden. Es wird immer so viel Kielwasser unter sich haben, wie seine Rahmensetzung den allgemeinen ‚Informationsstrom’ befördert. Insoweit der gesellschaftliche Austausch störungsfrei ‚fließt’, können daraus wache, handlungsfähige Akteure erwachsen. Nicht gebeugte Untertanen, sondern lebensfrohe, engagierte, freie Bürger_innen, die wie nebenbei auch ihren anfallenden ‚Zahlungen’ nachkommen.
Stiiillgestandeeen! Und Abmarsch!
Was sind Zahlungen ihrem ‚Wesen’ nach? Was können Staaten sinnvoll zu einem friedlichen Zusammenhalt beisteuern? Wie gut können zirkulierende Schecks den allgemeinen ‚Verkehr’ fördern? Den ökonomischen wie den sozialen? Die Fragen sind nicht neu. Die Könige Babyloniens kannten sie ebenso. Hammurabi, Samsu-iluna, Abieshu, Ammi-ditana, Ammi-saduqa und die folgenden fanden längst bewährte Antworten darauf. Für sie sind’s alte Hüte gewesen! Und doch konnte der erreichte ‚Babylon-Standard’ auch wieder verloren gehen! Nicht unbeträchtlich zu seinem Vergessen haben kriegerische Invasionen beigetragen. Und nicht zuletzt das heraufziehende Römische Reich. Wohl kannten auch die Römer das Zahlungsmittel Scheck (lat. scacharium oder praescriptio), dennoch ließ sie der Verlauf ihrer Geschichte nach und nach davon abrücken. Mit den Römern beginnt eine Geschichte des Vergessens.Lieber verließen sie sich auf ihr Heer (lat. exercitus). Auf den Exerzierplatz (lat. exercitium). Schließlich liefen die Legionen wie eine geölte Maschine. Die Platzherrschaft schien durch Truppenaufmärsche wirksamer gesichert als durch windige Scheinchen oder tönerne Täfelchen. Mit der Zeit aber wurde das Reich so unüberschaubar, dass es von seinen Rändern her zerfransen begann. Bald war es nur noch mit militärischem Druck zusammenzuhalten. Rom war in diesem Sinn an sein ‚Ende’ gelangt, als kein Land mehr in Aussicht stand, das noch zu erobern gewesen wäre! Wenig Vorstellungsvermögen braucht es daher, um zu wissen, was nur folgen kann, wenn – wie es der Fall sein wird – die Sold-Zahlungen an die Söldnerheere immer öfter aussetzen! Ein ganzes Faktorenbündel freilich hat erst zusammenkommen müssen, bis auch von einem ‚Untergang’ die Rede sein konnte. Und doch mehrten sich die Anzeichen eben dafür….
Nach 500: Rom und die Folgen
Ab dem 3. Jahrhundert n. Chr. beginnt der Denar zu schwächeln. Die Silber- verschlechtert sich zur Kupfermünze. Mit diesem Verfall beginnt die gesamte Infrastruktur zu bröckeln. Der Domino-Effekt wird für jeden deutlich z.B. am immer mangelhafter werdenden Erhaltungszustand der Verkehrswege. Demgemäß schwindet das Vertrauen in die Kraft Roms. Zudem ziehen die Grundherren, verstreut in ihren Villen hausend, verstärkten Widerstand auf sich. Denn je unbedingter sie von ihren Vasallen Gefolgschaft verlangen, umso vehementer ziehen sie Unmut auf sich. Zuletzt verlieren sogar sie selbst das Interesse daran, sich weiter an einem fließenden Zahlungsverkehr zu beteiligen. Lieber verschanzen sie sich. Und horten Bares. Nur um zuletzt auf ihren wertlos gewordenen Geldsäcken sitzen zu bleiben! Was dem nur folgen kann, ist der Eintritt ins große Vergessen – ins sog. ‚dunkle’ Mittelalter. Von einem geregelten Zahlungsverkehr kann fortan nicht mehr die Rede sein! Teilweise setzt in der anschließenden Phase der Gebrauch von Münzen sogar ganz aus! Es wird infolgedessen seine Zeit dauern, bis der Scheckverkehr einen neuen Anfang nehmen kann. Bis ins 11./12. Jahrhundert hinein. Bis zur Zeit der Kreuzzüge. Hier ist vor allem der ‚Templerorden’ zu nennen. Zumindest im eigenen Bereich bauen die Templer mit Erfolg ein geregeltes Zahlungswesen auf. Sie lassen auch den Scheckgebrauch wieder aufleben. Eher für den Eigengebrauch nutzen sie ‚Reise-Schecks’. Und profitieren davon. Sie prosperieren. Ja, sie sind womöglich sogar ‚zu’ erfolgreich. Denn darin liegt gewiss einer der Gründe für die spätere päpstliche Auflösung des Ordens. Aus diesem Grund auch bleibt ihr Einfluss für den weiteren Ausbau des Zahlungsverkehrs gering.
Erst die Städte des 12. Jahrhunderts, indem sie ganz neue(!) Formen erfinden, werden wieder ein Zahlungswesen in Gang bringen, das diesen Namen verdient. Sie unterhalten ein ausgedehntes Pfandleihsystem, das jederzeit ‚Mikrokredite’ ermöglicht. Sie lassen – mit päpstlichem Segen – Ablass-Scheine umlaufen, die zwar aus heutiger Sicht in schlechtem Ruf stehen, doch aber über lange Zeit hin ‚Leuchtturmprojekte’ aller Art ermöglicht haben. Zudem halten altbewährte Kerbhölzer und unzählige Berechtigungs-Marken aus Leder, Filz oder Pappe den Alltag in Gang. Zu dem, was die Forschung abschätzig ‚Ersatzgeld’ nennt, zählen auch die einseitig geprägten ‘Brakteaten‘. Das sind hauchdünne Schein-Münzen: Blech-Rundlinge, die sich von Hand in Stücke ‚brechen’ lassen – daher Brakteaten. Aber ihre Wirkung ist enorm. Sie generieren ‚Bevölkerungswachstum’. So sehr, dass eine Welle von Städtegründungen einsetzt. Und in deren Folge eine Menge technischer Erfindungen – samt dem Bau imposanter Großbauten und -kirchen. Das Ergebnis – mit einem Blick auf die historischen Stadtkerne – strahlt bis zum heutigen Tag einigen Charme aus!
Nach 1600: Kolumbus und die Folgen
Aber auch diese Erfolge mit ihren kleinteiligen, ganz vom Sozialen her bestimmten Zahlungen, geraten wieder in Vergessenheit. Stattdessen beginnt das Kolonialzeitalter. Mit ihm steigt der Fern-Handel zur bestimmenden Größe auf. Dieser empfindet sich mit seiner raumgreifenden Perspektive allen regionalen Bindungen als grundsätzlich enthoben. Sein Interesse gilt erklärtermaßen weniger dem Erhalt des sozialen Bandes als der Erzielung ‚reinen’ Geld-Gewinns. Tatsächlich wird er im Griff nach Übersee fern-imperiale Gelüste entwickeln und Gewinne in bisher nicht gekannter Größenordnung einfahren. Insbesondere die italienischen Seerepubliken können hier ihre Erfahrungen einbringen als die Pioniere im ‚Sklaven’ und ‚Kolonien-Legen’. Sie sind es auch, die zuerst die ‚doppelte Buchführung’ einführen und – ab dem 13. Jahrhundert – private Banken gründen – die sog. banccheri.
Hanse-Städte und große Bank- und Handelshäuser wie die Fugger und Welser werden bald in deren Fußstapfen treten. In diesem Rahmen schließlich gesellt sich dem Ensemble der bekannten Zahlungsmittel der ‚Wechsel’ hinzu. Nur optisch gleicht der einem Scheck. Zudem bleibt er exklusiv dem Bereich des Handels vorbehalten. Denn einzig Kaufleute untereinander gelten als „wechselfähig“. Ausschließlich ihren Zwecken dient der Wechsel. Er soll Zahlungen über große Strecken hin erleichtern. Immerhin kommt es so im Folgenden zu einem deutlichen Anstieg des Wechselverkehrs. Und um diesen schließlich einem gewissen Standard zuzuführen, zur Gründung weiterer Privatbanken. In erster Linie sind das Wechselbanken. Wie etwa die ‚Amsterdamsche Wisselbank’ um 1609.
Zettelwirtschaft und kein Gesetz
Im lokalen Bereich dieser Privatbanken kreisen auch sog. Bancozettel. Doch sie erzielen keine ‚girale’ Wirkung. Sie laufen nicht ‚rund’ von Konto zu Konto, sondern dienen eher zur Verwaltung der eigenen Einlagen. Aber immerhin kommen europaweit im Bereich dieser ‘Zettel’- oder ‘Notenbanken’ nun erste „Wechselgesetze“ auf den Weg. Wobei insbesondere das französische ‘Ordonnance pour le commerce’ von 1673 zum Vorbild für weitere europäische Gesetze wird. Aus diesen diversen Wechselgesetzen schließlich formen sich allmählich „Handelsgesetzbücher“ heraus. Hinter ihnen steht das Bemühen, Streitfragen, die aus dem Wechselverkehr rühren, allgemeinen, verbindlichen Regeln zuzuführen.
Aber auch diese Zwischenstufe des eingeschränkten Wechselverkehrs wird allerhand Zeit benötigen, bis die Wechsel in die Breite wirken und Netzwerkeffekte auslösen können. Gerade aber, weil es der Epoche an einem geregeltem Zahlungsverkehr spürbar ‚mangelt’, wird der Rückgriff – wenn nicht der Rückfall – aufs blanke Bare sogar immer unvermeidlicher! Vor allem trifft das zu für die ausufernden ‚freien Städte’. Schließlich weisen die Migranten, die hier aufschlagen, höchst unterschiedliche Herkünfte auf. Sodass zu fragen bleibt: Wie sollen derart heterogen zusammengesetzte Stadtpopulationen Zusammenhalt generieren? Aus dem Stand heraus?! Und ohne gemeinsamen Maßstab?
Es nimmt demzufolge nicht Wunder, dass sich unter mehr und mehr anonymen Stadt-Bedingungen das harte Geld als kleinster gemeinsamer Nenner anbietet. Ab 1600 nehmen die Schwierigkeiten zu. Ein Stadt-Leben ohne untertänigste Beugung unter diesen ‚all-einigen’ Maßstab, den Geld seit diesem Zeitpunkt vorgibt, lässt sich nun kaum mehr führen. Seitdem geht fast nichts mehr ohne den ständigen Griff zum Beutel – so wie später zu Scheck, Karte oder Bezahl-App.
Geld wird zur ‚baren’ Notwendigkeit
Einerseits – und das ist einigermaßen erstaunlich! – wird erst seit der historischen Nahtstelle von 1600, Geld, das ‚reine’ Geld, zur bitteren Notwendigkeit! Wer fortan aus dem Haus geht, wird gut daran getan haben, ans ‚eine’ zu denken: Besser ein ‚Säckel’ um den Hals oder an den Gürtel binden! Andererseits hat in den Dörfern, in denen zu dieser Zeit die meisten(!) Menschen leben, weiterhin Gelt die Regel vorgegeben!
Beispielsweise ein Blick auf die Rechnungsbuchführung kann eine andere Perspektive eröffnen. Denn noch bis in die 1960er Jahre hinein weisen viele Rechnungen keinerlei Stundenlohn aus! Sie führen nur den reinen Materialaufwand auf, enthalten aber keine Stundenaufstellung. Ist demnach die reine Arbeitsleistung ‚unentgeltlich’ geschehen? Wohl eher nicht. Stattdessen wird eine ‚immaterielle’ Zahlungsverpflichtung daraus erwachsen sein, die dann übers Jahr hin auf vielfältige ‚andere’ und ‚unsichtbare’ Weise ihren Ausgleich gefunden hat
Insoweit hier ‚Kalkulation’ im Spiel gewesen sein mag, so wird sie anderen als monetären Regeln gefolgt sein: weniger der „money economy“ als der „moral economy“. Die Fachbegriffe ergänzen einander (vgl. Anm. 1). Selbstverständlich gehört zu einer erbrachten Leistung immer auch eine angemessene Gegenleistung, will sagen ‚Zahlung’. Zwingend in ‚Zahlen’-Äquivalenten ausdrücken muss sich diese ‚Begleichung’ deswegen aber keineswegs. Nicht notwendig in reinem Geld-Wert, durch ‚monetäre’ Vergütung also. Nein, ebenso gut, wenn nicht besser und nachhaltiger, kann sie auch geschehen durch ‚moralische’ Vergeltung.
Dieses Begriffspaar macht deutlich, wie sehr rein monetäre Maßstäbe die Weltsicht verkürzen. Denn in solch schiefem Blickwinkel kommt ein glücklicher Umstand gar nicht erst vor: die pure Selbstverständlichkeit, dass Menschen ‚ungeschriebene Vereinbarungen’ eingehen. Historiker_innen wie Fernand Braudel ist dieser „reguläre Gang der Geschäfte“ zwar vertraut, auf ihren Forschungsansatz dagegen schlägt er nur selten durch. Weil er gewöhnlich keine Zeugnisse hinterlässt, bilden sie diesen Regelfall – Menschen geben ihr Wort und halten es auch! – nicht ab! Braudel dazu: „Geglückte Geschäfte hinterlassen, wie glückliche Menschen keine geschichtlichen Spuren.“3 Etwa auch Stadt- und Technikhistoriker Lewis Mumford weiß um dieses „unglaubliche Versäumnis“: Nie hätte sich dieser blinde Fleck der Geschichtsschreibung zum weißen Kontinent der mentalen Landkarte ausbreiten können, „hätten Worte sich kristallisiert, so wie sie ausgesprochen wurden, und Ablagerungen hinterlassen wie Muscheln oder Scherben.“4
Nach 1850: Große Reformen, große Banken
Die Zeitenwende, von der an erst wieder von einem fließenden Zahlungsverkehr die Rede sein kann, fällt somit erst ins 19. Jahrhundert. Den wesentlichen Anstoß geben die „Stein-Hardenbergschen Reformen“. Mit dem Jahr 1807 beginnend, verfolgen sie einen harschen, radikalen Ansatz. Systematisch unterziehen sie das agrarisch strukturierte Land einem Totalumbau. Ihr erklärtes Ziel besteht darin, die deutschen Landsmannschaften in preußischer Manier zu disziplinieren. Wenn nicht im Sinn militärischem Drills, so doch, um sie bereit dafür zu machen, in den Betrieb eines kapitalgetriebenen Industriestaats einzutreten.
Und nicht weniger energisch wollen die Reformer die deutschen Lande bei dieser Gelegenheit in einen einheitlichen Nationalstaat überführen. Dazu dienen umfassende Steuerreformen, die den letzten Bauern im letzten Winkel nicht unberührt lassen können. Einmünden werden diese sog. „Preußischen Reformen“ schließlich in die ‚Reichsgründung’ von 1871. Mit ihr wiederum kommt es zur Einführung der ‚Mark’ als dem Goldstandard des frisch gebackenen ‚Deutschland’.
Diese anspruchsvolle Reform-Agenda erstreckt sich über Jahrzehnte. Bis über die Mitte des Jahrhunderts hinaus reicht ihr Einfluss. Ihre größte Hebelwirkung rührt aber daraus, dass sie die bis dahin bestehende Unzahl von ‚Einzelbesteuerungen’ in eine Handvoll von ‚Einheitssteuern’ überführt! Womit freilich zugleich das bestehende System von ‚Natural-Abgaben’ – die Steuerschätzung nach ‚Kornleistung’ –, mit dem Steuern bis zu diesem Zeitpunkt beglichen werden konnten, ein definitives Ende nimmt! Keine Kleinigkeit bedeutet das, denn hiermit ist der ultimative Schritt in die ‚reine’ Geldwirtschaft getan! Und die Nebenwirkungen, die daraus folgen, lassen nicht lange auf sich warten! Denn in erster Linie die Bauernschaft – also die Mehrheit im Land! – ist es, die davon betroffen ist. Die Menschen verhungern zwar nicht augenblicklich, bekommen aber einen für sie so noch nicht gekannten, spezifischen Geld-Notstand zu spüren! Und werden auf diese Weise nahezu übergangslos in die Geldwirtschaft hineinkatapultiert!
Aus der Not geboren: Die Welt der tausend ‚Kassen’
Währenddessen also die Staatsführung gezielt den Aufbau von Großindustrie und Großbanken betreibt, geraten Landwirt_innen in echte Not. Rat und Hilfe sind gefragt wie nie! Zum Glück finden sich ein paar helle Köpfe aufgerufen, die auf Lösungen sinnen. Sie greifen zur Selbsthilfe. Und gründen bürgerliche ‚Vereine auf Gegenseitigkeit’. Unter anderem die ‚Genossenschaftsidee’ wird dabei geboren. Heute zählt sie zum UNESCO-Weltkulturerbe! Keineswegs zufällig also geschieht es, dass gerade in dieser historische Phase ‚Ersparnisclassen’ (heute: Sparkassen)nur so aus dem Boden schießen. Und dass Namen ins Spiel kommen wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883), auf die die heutigen Raiffeisen– und Volksbanken zurückgehen!
Ein Gründungsboom setzt in dieser Phase ein, an dessen Ende tausende(!) von Selbsthilfe-‚Kassen’ stehen werden. Waisenkassen, Leihkassen, Versorgungskassen, Krankenkassen, Sterbekassen. Und nicht weniger Selbsthilfe-Vereine: Spar- und Vorschussvereine, Wohltätigkeitsvereine, Einkaufsvereine, Brotvereine, Molkerei- und Winzervereine etc.. Demzufolge sind es nicht Start-up-Ideen, die diese Gründerväter motivieren. Nicht unternehmerische Visionen leiten sie. Nein, es ist pure Not, die sie erfinderisch macht!
Die Voraussetzungen jedenfalls zu fließendem, geregeltem Zahlungsverkehr, sie nehmen darüber Gestalt an. Nach 1850 werden sie der deutschen Bankenlandschaft ein unverwechselbares Gepräge verleihen!
Nebenbei gesagt: Ihrem kommunalen, regionalen Charakter ist es zu verdanken, dass die Kassen ihre Eigenständigkeit durch die Zeiten hin bewahrt haben. Den Versuchen diktatorischer, ideologischer Übernahmen haben sie widerstanden. Und alle Finanzkrisen gemeistert!
Der entscheidende Sprung zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Um 1900 allerdings besitzt diese ‚Welt der tausend Kassen’ noch keine vollen Rechte. Am bargeldlosen Zahlungsverkehr kann sie nur eingeschränkt teilnehmen! Insoweit in ihrem Umfeld Scheck-‚Formulare’ kreisen, handelt es sich um Eigen-Schecks. Nicht unähnlich den einstigen Bancozetteln (s.o.). Über den eigenen Mitgliederbereich hinaus kommt ihnen also keine Zahlungskraft zu. Immerhin finden sie ihr wichtiges Einsatzfeld darin, im kommunalen Bereich als Spendenschecks zu dienen. (In dieser Hinsicht steht der Spendenscheck Pate für den Bankenscheck! Nicht umgekehrt! So wie ja auch die Spendentätigkeit dem Bankwesen vorausgeht!) Denn gerade für den ‚guten Zweck’, um freigiebig ‚Spenden’ leisten zu können, sind die Kassen ja gegründet worden! Zur Unterstützung der Mitglieder und Bedürftigen! Zumindest nominell ist diese zentrale Zielsetzung der ‚Gemeinnützigkeit’ für die Kassen auch immer ein wesentliches Leitbild geblieben
Allerdings fehlen ihnen zur Leistungspalette, wie ‚Voll’-‚ oder ‚Universalbanken’ sie bieten, zu diesem Zeitpunkt noch einige Merkmale. Und daher bedarf es weiterer Anläufe, bis 1875 das erste „Bankgesetz“ seiner Art erstellt wird. Nur folgerichtig deswegen ist es, wenn das Gesetz im direkten Anschluss dazu, 1876, zur Gründung der Reichsbank führt. Sie wird als landesweite Aufsichts- und Regulierungsbehörde fungieren. Mit einigem Erfolg! Denn bereits in ihrem ersten Verwaltungsbericht wird sie – etwas voreilig und vollmundig zwar – verkünden: Deutschland sei nunmehr „ein einziger Giroplatz“ geworden.
Freien, ungehindert fließenden Scheckverkehr bedeutet aber auch diese Großtat noch nicht ganz. Erst die „Berliner Scheckkonvention“ vom Februar 1883 rückt schließlich die Re-Etablierung eines rundlaufenden Zahlungsverkehrs – wie einst in Babylon – ein Stückchen näher. Dazu tun sich die 16 größten Banken des Landes zusammen, um untereinander ihre Salden zu verrechnen. Das Vorbild dazu liefert die erste Clearing-Bank ihrer Art. Das Bankers Clearing House von 1775, ansässig in der Londoner Lombard-Street. Entsprechend erhält die Reichsbank ihre Bestimmung dahingehend, als „gemeinsame Abrechnungsstelle“ für den künftigen Scheckverkehr zu fungieren. Ausdrücklich lautet das Ziel, „die Entwicklung des Scheckverkehrs tunlichst zu befördern“.5
Die Scheckgesetze von 1908 und 1933
Was sich zu diesem Zeitpunkt abzeichnet, sind bildlich gesprochen zwei breite ‚Schienen’, die in die weitere Zukunft weisen. Auf der einen Schiene operieren die ‚Großbanken’. Sie bemühen sich, , dem steigenden Kapitalbedarf im Wirtschaftsstaat zu besorgen. Ganz fokussiert darauf, Kapitalgesellschaften zu finanzieren und Börsengeschäfte zu stützen. Auf der anderen Seite sprießen die bürgerlichen ‚Kassen’. Gerade weil die sich so immens bewähren, gehen sie verdientermaßen und fast ausnahmslos allmählich in kommunale oder regionale Trägerschaften über. Aber ‚Kassen’ sind halt noch keine ‚Banken’! Und daher wird es einer Folge weiterer Gesetzesentwürfe bedürfen, bis dann wirklich das erste namentliche Scheckgesetz vom 11. März 1908 seine förderliche Wirkung entfalten kann
Mit diesem Scheckgesetz schließlich wird sich – nach Check oder Cheque – auch die neue Schreibweise einbürgern. ‚Scheck’ also – wie der Duden seit 1900 vorschlägt. Zuvor machen die Kassen freilich schon lange Druck. Endlich wollen auch sie ihren Beitrag zu einem umfassenden fließenden Zahlungsverkehr leisten dürfen. Denn noch steht ihnen nicht die „passive Scheckfähigkeit“ zu: d.h. das Recht, eigene Schecks ausgeben zu dürfen.6 Einer derer, die dies nachdrücklich fordern, ist der Pfälzer Johann Christian Eberle (1869 – 1937). Er ist auch der erste, der die Gunst der Stunde erfasst und zupackt. Er macht (in Dresden und Chemnitz) die ersten Sparkassen fit, um am ‚Giralverkehr’ teilzunehmen.
Eberle ist auch insoweit Pionier, als er die Gründung des ersten ‚Giroverbands’ vorantreibt, zu dessen Vorsitzendem er später gewählt wird. Denn seit 1910 übernehmen die einzelnen Landesbanken die Verrechnungsfunktion für den laufenden Scheckverkehr.7 Somit kann der Scheck endlich wieder eintreten in seine älteren Rechte und sein ureigenes Potenzial entfalten. Immerhin dient er ja bereits auch als ‚gewöhnlicher’ Scheck – und nicht erst als ‚Spendenscheck’ – einem guten Zweck! Denn er erhält den Zahlungsstrom aufrecht. Der Scheck bringt Dinge voran! Er schiebt sie an und hält sie ‚giral’ in Gang – à la Giro d’Italia! So führt der Scheck die Leute zusammen!
Endlich: Der Eingang ins Völkerrecht!
Mit dieser Sachlage, lässt sich sagen, sind alle nötigen Voraussetzungen für einen landesweiten bargeldlosen Scheckverkehr gegeben. Zudem – ausgestattet mit der passiven Scheckfähigkeit – erfährt das weit gespannte Filialnetz der Kassen quasi über Nacht eine enorme Aufwertung! Noch nicht im gleichen Augenblick macht das die Kassen zu ‚Universal-Banken’. Doch sie können – und das ist es, worauf es ankommt –, ihren Teil zu einem fließenden Zahlungsverkehr beitragen! Über all dem bleibt freilich eines nicht zu vergessen: Dies alles ist ‚erst’ seit dem Scheckgesetz von 1908 möglich. Und dank des starken Einsatzes Eberles!
Zuletzt tritt um 1933 doch noch ein weiteres Scheckgesetz in Kraft. Auch wenn es diesem Stand der Dinge wenig grundlegend Neues hinzuzufügen hat. Als Scheckgesetz (ScheckG) vom 14.08.1933 gilt es prinzipiell bis zum heutigen Tag! Zu erwähnen bleibt allerdings eine nicht unwesentliche Tatsache. Ihm voraus geht das „Genfer Abkommen über das Einheitliche Scheckgesetz vom 19. März 1931“. Das 33er Gesetz ist lediglich dessen daraus folgende nationale Umsetzung. Aber mit diesem Abkommen gewinnt der Scheck ‚völkerrechtlichen’ Status! Geltungsradius und Zahlqualität des Schecks erweitern sich hiermit ungemein. Daran gekoppelt erweitern sich auch die Vorlegungsfristen. Zur Zahlung „bei Sicht“ sind das entsprechend Artikel 29 I, II ScheckG für Inlandsschecks 8 Tage. Bei innereuropäischen Schecks liegt die Frist bei 20 Tagen. Und bei Schecks, ausgestellt in einem anderen Kontinent, bei 70 Tagen. Kurzum: Der Scheck wird international verkehrsfähig!
Gekommen, um zu bleiben: Der Scheck-Nukleus
Erst also mit dem Datum von 1933, so darf gesagt sein, ist wieder der Anschluss gefunden an den ‚Babylon-Standard’. Artikel 1 ScheckG besteht inhaltlich tatsächlich aus nichts anderem. Er ist identisch mit dem altbewährten 6er-Set der Mindestkriterien! Wobei die verlangte „formelle Scheckstrenge“ nicht im ‚Formalen’ liegt. Es lebe der kleine Unterschied! Nein, er liegt im ‚Formellen’! Nicht das materielle Medium, Qualität und Beschaffenheit und auch nicht die Gestalt des ‚Ausfüll-Formulars’ sind entscheidend. Es sind die sechs babylonischen Eckpunkte! Auf die ‚inneren Qualitäten’ kommt’s eben an! Da gibt es kein Vertun! Diese sechs Punkte ergeben sich ‚denknotwendig’! Ob für früher oder heute! Denn erst im Sixpack formen sie die bleibende Vorlage, d.h. den überzeitlich gültigen ‚Nukleus’, der einen Scheck zum Scheck macht!
Alles in allem ist die Leistung, die das Scheckgesetz erbringt, durchaus als ‚groß’ anzusehen. Kurz gesagt, ein Meilenstein! Es hat freilich die eine kleine Schlagseite, die an dieser Stelle nicht verschwiegen sein soll. Zu sagen ist: Als verbindliche ‚Verkehrsordnung’ befördert das Gesetz den fröhlichen ‚Scheckverkehr’ ungemein. Ein ‚Hurra!’ ist angebracht! Auch hat es mehr denn je ‚bargeldlose Zahlung’ zum mühelosen Alltagsvorgang werden lassen. Bestens hält das Gesetz die ‚ökonomische’ Ordnung zusammen. Auch dazu ein uneingeschränktes ‚Ja’. Es trägt allerdings gerade durch seinen Erfolg dazu bei, dass darüber sein ‚anderer’, der ‚soziale’ Aspekt zu verblassen droht.
Zu verlieren droht sich nicht der Geld-, sondern der Gelt-Aspekt. Die soziale und ‚moralische’ Komponente also, die zu jeder Zahlung aber ‚mit’ dazu gehört. Aus der sie gleichursprünglich ‚stammt’. Zugleich droht die nicht minder imposante Vorgeschichte darüber in Vergessenheit zu geraten. Die Ur-Geschichte des Schecks. Sein Potenzial, auf dem schon die babylonischen Großreiche gebaut haben. Denn dabei handelt sich um eine unverlierbare Pionierleistung, die gar nicht genug herausgestrichen werden kann! Allenfalls eine Funktion wird sich noch hinzugesellen. Der Scheck in Kombination mit einer ID-gestützten Garantie-Karte. Technisch einlösen wird diesen Standard schließlich der Eurocheque. Gültig von 1969 bis 2002, um schließlich einzugehen in den Verkehr mit der Giro-Card, wie heute üblich. Doch dem ‘Kern’ nach bleibt Scheckverkehr wegweisend. Doch dem ‘Kern’ nach bleibt Scheckverkehr wegweisend. Er bildet die ‚Systemgrundlage’ für alle weiteren Formen bargeldloser Zahlung!
Auch im 21. Jahrhundert: Scheck bleibt Scheck!
Im Übrigen gelten für die einzelne ‚Zahlungs-Urkunde’ alle Sicherheitsmerkmale des ‚klassischen’ Schecks weiterhin. Auch auf ‚elektronischem’ Weg! Denn auch als ‚Digi-Pack’ bleibt eine Zahlungsanweisung juristisch gebunden an die „Scheckstrenge“. Das Medium, insoweit es die ‚Babylon-Kriterien’ erfüllt, erweist sich demgegenüber als zweitrangig! Das Sixpack-Urmodell, es bleibt, was es ist: das Ur-Modell! So wie es das schon in der sumerischen Stadt ‚Ur’ gewesen ist. Und so sehr Mainz Mainz bleibt, egal in welchem Fastnachtskostüm es steckt. Und ein Scheck ein Scheck bleibt, egal in welcher Verpackung er daherkommt. Ob in ‚Ton-’, ‚Papier’ oder ‚Silizium’. Ob per LAN oder WLAN. Das bleibt sich wirklich völlig gleich. Scheck bleibt Scheck!
Zu beachten ist lediglich die ‚innere’ Formgebundenheit, d.h. der ‚Nukleus’ der bewährten sechs Mindestkriterien. Artikel 1 ScheckG gilt daher für jegliche und auch für alle künftigen Formen bargeldlosen Zahlungsverkehrs! Denn er definiert die unhintergehbaren ‚Basics’. Anders gesagt, er besteht auf dem babylonischen ‚6er-Check’, den zu absolvieren, auch weiterhin für jedes Zahlungsmittel unumgänglich bleibt.
Deswegen gilt das eine: Scheck bleibt Scheck! Soviel ist sicher.
Genau wie das andere: Jeder Scheck zählt!
Denn, ob nun in dieser oder jener Form: Jeder Scheck hilft!
Alles Krypto oder was?
Das letzte Wort jedenfalls zum künftigen Zahl-Modell, es ist derzeit noch nicht gesprochen. Vollzieht es sich in Krypto-Währungen? In unregulierten Cyber-Währungen? Nicht in Coins (engl. = Münzen) sondern in BitCoins? Über die Blockchain-Technik? Wer mag das wissen! Aber heißt es nicht, ‚Totgesagte leben länger’?! Die Tatsache allein, dass das gesamte Scheckvolumen in seiner ‚papierenen’ Ausführung in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, besagt wenig. Sie könnte sich auch als ein vorübergehendes und sehr ‚deutsches’ Phänomen herausstellen!
Konkret lag z.B. um 1990 die Anzahl der deutschen Schecktransfers bei 400 Millionen im Jahr – rund 1000 Milliarden Euro sind auf diese Weise bewegt worden. Stand 2020 sind es noch etwa 8 Millionen Transfers gewesen.6 (Am Umsatz gemessen, muss das aber nicht wenig bedeuten, denn gerade ‚große’ Summen werden nach wie vor am liebsten von Hand, persönlich und per ‘symbolischem Scheck’ übergeben!) Doch bereits ein Blick über die Grenze – nach Irland, Schottland, Italien oder Frankreich – ergibt ein anderes Bild. Hier bewegt sich die Zahl der Scheck-Transfers nur sehr langsam nach unten.
Uncle Sam hat’s gecheckt!
Ausgesprochene Verwirrung aber kann sich einstellen, richtet sich der Blick auf die USA. Denn verblüffend genug zeigt sich: Ausgerechnet das Mutterland der Tech-Konzerne nutzt nach wie vor den Scheck in der ‚klassischen’ Variante. Die USA legen im Gebrauch ihres Lieblingszahlungsmittels sogar noch zu! Im gleichen Zeitraum, in dem die Deutschen Scheck-Abstinenz üben, haben sich die
amerikanischen Zahlen sogar ‚verdoppelt’!7 Sind deswegen aber die Amerikaner in ihrer Anhänglichkeit zur ‚Fühlqualität’ von Papier auch gleich als ‚Dinosaurier’ anzusehen? Nicht unbedingt! Im Detail läuft die amerikanische Zahlweise ebenso digital, nicht weniger elegant und genau so sicher ab wie die europäische!
An der Ladenkasse reicht meist das Einsetzen einer Zahl und der Unterschrift. Alle anderen Angaben können vorgedruckt oder vorausgefüllt sein. Ein kurzer Moment, und schon wandert der Scheck in den Scanner-Schlitz. Punktum, die Zahlung ist geleistet. Schneller als man gucken kann. Der Scheck flutscht weg. In einem Nu. Übertragen und zugleich geprüft. In Echtzeit! Ausgestellt von Hand, und dennoch digital – im Imaging-Verfahren – ausgeführt! Und wer Zweifel hat, darf den Scan auf dem nächsten Display gerne auch gleich noch mal gegen-checken.
Aber wie groß, so mag man immer noch einwenden, ist der Aufwand, wenn ein ganzes Bündel zur Zahlung ansteht? ‚No Problem!’ weiß dazu der nächstbeste Bankautomat. Er lauert, wie Roboter Nr. 5, immer nur auf das Eine: ‚Brauche Input!’ Und saugt einen Scheck nach dem anderen weg. Blitzschnell. Noch flotter als Kollege Getränkeautomat die Flaschen. Ohne Tippen. Ohne Code- und TAN-Nummern. – Na, alles gut kapiert? – Gecheckt? – Schon jemals per Scheck gezahlt? – Ganz neue Gefühle könnten aufkommen….
Feel free! Pay by check!
Why not, in fact?
Try it!
Make it!
Do it!
It’s all easy!
Hey, it’s the American way!
Mehr unter “Babylon und seine vorzüglichen Schecks.”
Literatur:
Basistexte zum Scheckgesetz (ScheckG)
- Apt, Max: Scheckgesetz vom 18. März 1908. Berlin 1908.
- Halmburger, Fritz: Das Scheckgesetz. München 1938.
- Kuhlenbeck, Ludwig: Der Check. Seine wirthschaftliche und juristische Natur. (Leipzig (1890). Frankfurt am Main 1970.
- Lessing, Hans: Scheckgesetz vom 11. März 1908 (1926). Reprint. Berlin/Boston 2021.
- Obst, Georg: Scheck, Scheckverkehr, Scheckgesetz. Stuttgart 1937.
- Schaefer, Paul: Das Wechselgesetz und das Scheckgesetz. München, Berlin, Leipzig 1934.
- Schropp, Otto Hermann: Der Verrechnungsscheck eine Studie zum Scheckgesetz von 1908. Murnau 1928.
- Seidl, Rudolf: Über die Notwendigkeit eines deutschen Scheckgesetz-es. Erlangen 1910.
- Spengler, Mark: Die Entstehung des Scheckgesetzes vom 11. März 1908. Frankfurt am Main 2007.
Zur Einführung ins Scheckgesetz (ScheckG):
- Bahr, Martin: Einführung in das Wechsel- und Scheckrecht. Webpublikation 2002. (PDF)
- Maier, Walter; Grimm Sabine: Bürgerliches Recht und Steuerrecht (14.akt.Aufl.) Stuttgart 2017.
Kommentare zum Scheckgesetz (ScheckG):
- Baumbach, Adolf (Begr.); Hefermehl, Wolfgang; Casper, Matthias (Hg.): Wechselgesetz. Scheckgesetz. Recht der kartengestützten Zahlungen mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht. München 2008.
- Bülow, Peter: Wechselgesetz, Scheckgesetz (5.akt.Aufl.). München 2013.
- Casper, Matthias: Wechselgesetz. Scheckgesetz. Recht des Zahlungsverkehrs (24. Aufl.). München 2020.
- Eismann, Henning: Die rechtliche Ausgestaltung des Inhaberschecks durch das Scheckgesetz. Heidelberg 1969.
- Feil, Erich: Scheckgesetz. Eisenstadt 1991.
- Michaelis, Richard: Scheckgesetz. Kommentar (1927). Reprint. Berlin/Boston 2021.
- Pimmer, Herbert: Wechselgesetz und Scheckgesetz (9. Aufl). Wien 1992.
- Toussaint, Guido: Das Recht des Zahlungsverkehrs im Überblick. Berlin 2009.
- Willwater, Jürgen K.: Postscheck und Scheckgesetz, Tübingen 1978.
Sonstige:
- Andrack, Manuel: Auf den Spuren einer Idee. Weyerbusch 2018.
- Braudel, Fernand: Sozialgeschichte des 15. – 18. Jahrhunderts. Bd. 2 – Der Handel. München 1986.
- Braumann, Franz: Ein Mann bezwingt die Not. Wiesbaden 2018. URL
- Finley, Moses I.: Die antike Wirtschaft. München 1977.
- Hillen, Barbara: Neue Zeiten, neue Ziele! Johann Christian Eberle und die Modernisierung der Sparkassen. Stuttgart 2007.
- Hudson, Michael; Wunsch, Cornelia (Hg.): Creating Economic Order. Record-Keeping, Standardization, and the Development of Accounting in the ancient Near East. Baltimore 2004. URL
- Klein, Michael: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Stuttgart 2018.
- Mumford, Lewis: Mythos der Maschine. Kultur, Technik und Macht.
Die umfassende Darstellung der Entdeckung und Entwicklung der Technik. Wien 1974. - Scott, James C.: Die Mühlen der Zivilisation. Eine Tiefengeschichte der frühesten Staaten. Berlin 2019. (URL)
- Scott, James C.: Seeing Like a State. How Certain Schemes to Improve the Human Condition Have Failed. New Haven and London 1998. (URL)
Anmerkungen:
- Hierzu ist einschränkend anzumerken: Wenn Datumsangaben auf den Tontafeln oft fehlen, sind sie freilich ‚implizit’ doch getan. Denn in historischen Gesellschaften lag ein allgemeiner Zahlungstermin in der Regel im Voraus fest. So auch in Mesopotamien. Die Regel hieß: ‚Gezahlt wird auf der Tenne’, d.h. einmal im Jahr zur Erntezeit (oder auch zur ‚Scherzeit’ der Schafe). Zum Zeitpunkt jedenfalls, da alle, die geschuftet und geackert hatten, auch zahlungskräftig waren und aus dem Vollen schöpfen konnten.
- Braudel (1970), S. 115.
- Mumford (1974), vgl. dazu Kapitel 1,3 ‘Die Sprechbegabung’.
- Scott (2019, 1998) stellt die frühen Staaten nicht vor als unangreifbares Modell eines eindimensionalen zivilisatorischen ‚Fortschritts’. Im Gegenteil. Er markiert die durchgehende ‚Ambivalenz’ der antiken Errungenschaften. Er führt hierzu z.B. die Gefahr eskalierender innerer Gewalt an oder die epidemiologischen Konsequenzen hoher Bevölkerungsdichte. Scott sticht insofern aus der Reihe der Fachautoren zu Staat und Wirtschaft der Antike hervor, als ihm nicht Geldwirtschaft als einziger Maßstab gilt. Anders z.B. als die Schule von Moses Finley (1977). Über staatliches Verwaltungshandeln und reine ‚Money Economy’ hinaus, kennt Scott noch den weiteren, komplementären Begriff der sog. ‚Moral Economy’.
Moral Economy behält auch nach heutigem Stand ihre Bedeutung. Denn auch deren Potenzial ist nicht gering einzuschätzen, nur eben ‚unscheinbarer’ in der Wirkung. Und die kann enorm sein. Beispielsweise steuern weltweit zwei Milliarden Kleinbauern auf 30 Prozent der Agrarfläche 70 Prozent der Nahrungsmittel zur Versorgung der Menschheit bei – die Agrarkonzerne dagegen auf 70 Prozent der Fläche nur 30 Prozent! ‚Moral Economy’ nimmt also nach wie vor auch ökonomisch eine ‚zentrale’ Stellung ein. Sie nicht zuletzt ist es, die für den inneren Zusammenhalt sorgt, ohne den Gemeinwesen nicht auskommen. Vgl. Scott, James C.: The Moral Economy of the Peasant. Rebellion and Subsistence in Southeast Asia. New Haven/London 1976. (URL) - zit.n. Kuhlenbeck (1890) 1970, S. 165.
- Der Begriff „passive Scheckfähigkeit“ selbst ist im Gesetz zwar nicht aufgeführt, ergibt sich aber als logisches Gegenstück zur „aktiven Scheckfähigkeit“, die für den Scheck-Aussteller vorausgesetzt werden muss. Zur näheren Erläuterung vgl. Spengler (2007), S. 210 ff..
- Eingehender zu Eberle vgl. Hillen (2007)
- Angaben des Statistischen Bundesamts
- Angaben des Handelsblatts vom 14.10.2006
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