Als Aufwandsspende bezeichnet man den Verzicht auf Vergütung einer geleisteten Arbeit.
Beispiel: Herr Wohltätigkeit arbeitet unentgeltlich als Übungsleiter in einem Verein. Hierfür erhält er eine Zuwendungsbestätigung für den entsprechenden Betrag, der dann mit der Einkommensteuererklärung einzureichen ist. Die Höhe der Bezahlung muss vorab festgelegt werden (z. B. in Form eines Vertrags). Der Verzicht auf den Anspruch auf Bezahlung erfolgt erst nachträglich.
Als Alternative zur Aufwandsspende kann sich ein Spender die Aufwendungen zunächst erstatten lassen und der empfangenden Körperschaft anschließend eine (freiwillige) Geldspende machen, für die er dann eine Zuwendungsbestätigung erhält.