Zur Rechtsform der Genossenschaft schließen sich Personen zusammen, mit dem Ziel wirtschaftliche und soziale Interessen durch gemeinsames Handeln in Einklang zu bringen. Obwohl gewöhnlich ein Geschäftsbetrieb im Zentrum steht, sind Geossenschaften als eingetragene, gemeinnützige Form spendenabzugsfähig. Je nach ihrer Zielsetzung kann eine Genossenschaft auch über Stiftungsvermögen verfügen, notwendig ist das aber nicht. Als ein Gesellschaftsmodell der gleichrangigen Beteiligung sind Genossenschaften bewährt und uralt. Der Grad der Insolvenzen in diesem Bereich bewegt sich bei nahe Null. Derzeit sind 140 Millionen Menschen in der europäischen Union genossenschaftlich organisiert, weltweit sind es 1,5 Milliarden. Es sprechen also sehr gute Gründe dafür, dass die Unesco im Jahr 2018 das Modell ‘Genossenschaft’ zum “immateriellen Weltkulturerbe” erhoben hat. Speziell in Deutschland, seit dem 19. Jahrhundert, sind ‘Kreditgenossenschaften’ stark verbreitet. Verbunden mit den Namen Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch gehen die meisten deutschen Banken – Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken – zurück auf diese Vereine zur gegenseitigen Hilfe. Über 300.000 Unternehmen firmieren heute allein unterm Label ‘Raiffeisen’. Der erzielte Gewinn aus Genossenschaften wird vorrangig reinvestiert in gemeinwohldienliche, regionalwirtschaftliche Projekte, meist in Form öffentlicher Spendenaktionen.
Die besten Erfahrungen aus dem genossenschaftlichen Tun fließen derzeit ein in die sog. ‘Commons’-Bewegung, die international von Tag zu Tag mehr an Bedeutung gewinnt.