Freiwillige Unterstützungsleistung für einen gemeinnützigen, kirchlichen, wissenschaftlichen oder mildtätigen Zweck. Die Zuwendung erfolgt meist in Form eines Geldspende, seltener auch als Sachspende oder Aufwandsspende. Der Spender darf keine Gegenleistung erhalten.
Als Werbeträger für Ziel und Zweck der Spendenaktion und zugleich Dokument der Spendenübergabe dient in der Regel ein Spendenscheck.
In zivilrechtlicher Hinsicht gelten Spenden als Schenkungen entsprechend § 516 Abs. 1 BGB.
Steuerrechtlich betrachtet handelt es sich um freiwillige Zuwendungen für als gemeinnützig definierte Zwecke.