Die ursprüngliche Bedeutung (von lat. honor = Ehre, Ansehen) zielte ab auf eine öffentliche Ehrenbezeugung, wie sie grundsätzlich jede Leistung, die über das erwartbare Maß hinausgeht, verdient – z.B. ehrenamtliche Arbeit. Als Ausdruck der Anerkennung konnte sie ‚ehrenhalber‘ verbunden sein mit einem freiwillig gewährten Honorar (Sach- oder Geldzuwendung). Erst im Zuge der Aufstellung von festen Honorarordnungen hat sich dieser ‚Ehren‘-Bezug nach und nach verloren.
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